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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt pocht bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung auf die Umsetzbarkeit der Regelungen. Es wird keine starren und pauschalen Obergrenzen für die Aufbringung von Düngemitteln geben, ebenso wenig wie starre Fristen, sagte der Minister auf der Landesversammlung der CSU-Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft (AGL) gestern in Augsburg. Die Kernsperrfrist im Herbst für die Ausbringung von Dünger auf Ackerland werde man flexibilisieren. Wir wollen die Landwirte nicht überbelasten, betonte Schmidt. Gleichzeitig müsse man aber auch die Forderungen der Europäischen Kommission sehen.
In einer Beschlussempfehlung für den CSU-Parteitag am 12. und 13. Dezember in Nürnberg erteilt die AGL einer Ausweitung der Sperrfristen und einer Beschränkung der Herbstdüngung mit Wirtschaftsdünger auf bestimmte Kulturen ebenso eine Absage wie einer pauschalen Absenkung der Obergrenzen für die Stickstoffdüngung sowie einer Ausweitung der Lagerdauer für Wirtschaftsdünger über sechs Monate hinaus.
Die Dokumentationspflicht und die Düngeplanung müssten im Aufwand und bei den Kosten zumutbar für landwirtschaftliche Familienbetriebe bleiben, so die AGL. Deshalb seien Kleinbetriebe und Betriebe mit niedrigem Tierbesatz auszunehmen. Skeptisch steht die AGL einer Hoftorbilanz gegenüber.
Für dringend erforderlich hält die Arbeitsgemeinschaft eine Wiedereinführung der Derogationsregelung. Unterstützt werden müsse die Anschaffung emissionsmindernder Ausbringungstechniken; pauschale Vorgaben seien hingegen nicht zielführend. AgE
(22.11.2014)