Die Bedeutung der steuerlichen Gewinnpauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe hat der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt. In einer Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses zum Entwurf für ein Zollkodexanpassungsgesetz unterstützte der DBV gestern das Vorhaben der Regierungskoalition, die für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bedeutsame Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu erhalten. Gleichzeitig mahnte der DBV die Koalition, bei den anstehenden Änderungen steuervereinfachende Regelungen beizubehalten und Mehrbelastungen zu vermeiden.
Nach Ansicht des Bauernverbandes hat sich die pauschale Gewinnermittlung nach § 13a Einkommensteuergesetz in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis bewährt. Sie gelte als gelungenes Beispiel für eine bürokratiearme und effiziente Besteuerung. Positiv wertet der DBV, dass nunmehr auch kleinen Betrieben, die nur Forstwirtschaft, Weinbau oder auch Binnenfischerei betreiben, künftig die pauschale Gewinnermittlung offen stehen solle.
Kritisch sieht der DBV dagegen die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen, die durch den Verkauf betriebseigener Maschinen entstehen, sowie die Streichung der Abzugsfähigkeit von Pachtzahlungen und Schuldzinsen. Die Neuregelung des § 13a Einkommenssteuergesetz wird aller Voraussicht nach am 1. Januar 2015 in Kraft treten. AgE
(26.11.2014)