Erleichterungen für bäuerliche Familien bringt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Wir begrüßen, dass mit der Neuregelung die für Landwirte so wichtige Leistung der Betriebshilfe ausgeweitet werden soll, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Arnd Spahn. Positiv sei auch, dass Beschäftigte künftig mit dem Pflegeunterstützungsgeld von einer neuen Lohnersatzleistung profitieren sollen.
Laut Regierungsentwurf sollen landwirtschaftliche Unternehmer bis zu zehn Tage Betriebshilfe erhalten können, wenn sie aufgrund einer akuten Pflegesituation ihr Unternehmen nicht weiterführen können. Versicherte Beschäftigte sollen mit dem neuen Gesetz neben dem bereits bestehenden Anspruch auf eine zehntägige Arbeitsfreistellung bei einer akuten Pflegesituation zusätzlich ein Pflegeunterstützungsgeld erhalten. AgE
(02.12.2014)