Sperrmaßnahmen wegen Asiatischer Geflügelpest leicht gelockert

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Drei Wochen nach dem Ausbruch der Asiatischen Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern sind erste Lockerungen der Sperrmaßnahmen erfolgt. Wie das Schweriner Landwirtschaftsministerium gestern mitteilte, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises den Sperrbezirk, also das Gebiet in einem Radius von mindestens 3 km um den Ausbruchsbestand, mit Wirkung zum 1. Dezember aufgehoben. Laut Agrarressort geht dieses Gebiet damit über in das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km um den Betrieb. Sofern sich die Tierseuchenlage auch in den nächsten Tagen nicht verschlechtere, könne auch dieses Gebiet frühestens 30 Tage nach dem Geflügelpestausbruch, also am 10. Dezember, aufgehoben werden.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus rief die Geflügelhalter im Land unterdessen zu ungebrochener Wachsamkeit auf. Die zwischenzeitlich aufgetretenen fünf Seuchenausbrüche durch das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 in den Niederlanden und der Fall in Großbritannien zeigten deutlich, dass die Gefahr noch nicht vorüber sei. Insoweit werde bis auf weiteres an der landesweiten Stallpflicht für Geflügel festgehalten.
„Wir sind uns dessen bewusst, dass die Anordnung einer länger währenden Stallpflicht im Einzelnen zu Problemen führen kann, insbesondere wenn es um Gänse, Enten oder Laufvögel geht“, räumte Backhaus ein. Das Ministerium weise deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Einzelfällen auf Antrag des Halters Ausnahmen von der Stallpflicht genehmigen könnten. Dies werde jedoch an strenge Auflagen und einzuhaltende Bedingungen geknüpft. AgE (03.12.2014)
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