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Auf deutliche Verbesserungen bei der Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt aufmerksam gemacht. Beim Besuch einer Bäckerei erklärte Schmidt diese Woche in Berlin, nur verlässliche Informationen über Inhaltsstoffe ermöglichten es Allergikern, Gebäck und andere lose Ware bedenkenlos zu kaufen. Um hier für Klarheit zu sorgen, trete am 13. Dezember die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, die unter anderem eine verbesserte Ausweisung allergener Stoffe beinhalte. Für Menschen, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten litten, werde der Kauf loser Ware damit deutlich einfacher.
Die neuen Regelungen schreiben eine verbindliche Angabe der wichtigsten Auslöser von Unverträglichkeiten vor, erläuterte der Minister. Dadurch erhielten Verbraucher wichtige Informationen nun auch dort, wo frische Waren über den Ladentisch gingen. Dies bedeute gerade in der Vorweihnachtszeit ein echtes Stück mehr Lebensqualität für Allergiker, so Schmidt, der zugleich die Bemühungen des Handwerks und der betroffenen Betriebe in diesem Bereich würdigte. Er habe bereits vor Inkrafttreten der Verordnung großes Verständnis von Seiten der Lebensmittelunternehmer erfahren.
Gerade kleine Betriebe scheuten keine Mühen, um den Kunden, die unter Lebensmittelunverträglichkeiten litten, den Einkauf zu erleichtern, lobte der CSU-Politiker. Nach Einschätzung der verbraucherpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Nicole Maisch, sind die neuen Informationspflichten allerdings aus Allergikersicht kein großer Wurf. AgE
(08.12.2014)