Tarifvertrag über Mindestentgelt wird allgemeinverbindlich

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Der im vergangenen Sommer ausgehandelte Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in der Landwirtschaft gilt aller Voraussicht nach ab dem kommenden Jahr flächendeckend. Nachdem der Tarifausschuss beim Bundearbeitsministerium Ende November den Antrag der Tarifpartner auf Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung gebilligt hat, wird das Bundeskabinett dies in der kommenden Woche bestätigen.
Der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AGA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatten sich auf einen Stufenplan für eine schrittweise Anhebung der unteren Lohngrenze verständigt.
In der untersten Lohngruppe, in die die Saisonarbeiter fallen, gilt damit ab 1. Januar 2015 ein Bruttostundenlohn in den alten Ländern von 7,40 Euro und in Ostdeutschland von 7,20 Euro. Zum 1. Januar 2016 steigt der Betrag im Westen auf 8 Euro und im Osten auf 7,90 Euro. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der Lohn in West und Ost einheitlich 8,60 Euro und steigt zum 1. November 2017 auf 9,10 Euro.
GLFA-Geschäftsführer Burkhard Müller veranschlagt die Kostenentlastung für die Betriebe durch die schrittweise Heranführung an den Mindestlohn für rund 300 000 Saisonarbeiter auf insgesamt etwa 250 Mio Euro. Gleichwohl rechnet Möller damit, dass sich der Mindestlohn in einigen Jahren negativ auf die Produktion auswirken wird. In welchem Maße dies geschehe, werde davon abhängen, „ob der Lebensmitteleinzelhandel seinen Bekenntnissen zu regionalen Produkten Taten folgen lässt.“ AgE (13.12.2014)
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