Mindestlohn bringt deutschen Sonderkulturanbau in Existenznöte

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Der Sonderkulturanbau in Deutschland sieht sich mittelfristig in seiner wirtschaftlichen Existenz durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gefährdet. Wie der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz, gestern in Köln feststellte, werden die Lohnkosten landwirtschaftlicher Betriebe durch den Mindestlohn im kommenden Jahr um rund ein Drittel steigen. Dadurch werde der Sonderkulturanbau im internationalen Wettbewerb seine Konkurrenzfähigkeit verlieren, so der Verbandspräsident. Hinzu käme ein erheblicher bürokratischer Aufwand durch die Aufzeichnungspflichten der Beschäftigungszeiten mindestens für geringfügig Beschäftigte.
Befürchtungen, dass ein „harter Verdrängungswettkampf“ im Gemüseanbau einsetzt, äußerte auch Vizepräsident Theo Germes. Es bleibe abzuwarten, ob die Einführung des Mindestlohns außerdem einen Rückgang der Anbaufläche mit sich bringen werde. Germes zeigte sich aber zuversichtlich, dass Gemüsebauern die Probleme „in den Griff“ bekämen und teilweise durch moderne Technik manuelle Arbeiten ersetzen könnten.
Vizepräsident Dr. Andreas Mager warnte indes vor einem „drohenden Verlust der Menschlichkeit auf unseren bäuerlichen Höfen“. Er verwies auf Betriebe in Großbritannien, wo bereits eine Lohnuntergrenze besteht. Hier würden Hilfskräfte nach einer Probezeit gekündigt, wenn sie die mit dem Mindestlohn festgesetzte Leistungskennzahl nicht erfüllten. Den Arbeitgebern werde die Möglichkeit genommen, auch leistungsschwächere Arbeitskräfte mit einer entsprechend niedrigeren Vergütung zu beschäftigen. AgE (14.12.2014)
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