Für eine Reihe von landwirtschaftlich relevanten Gesetzen wird der Bundesrat in seiner Sitzung am kommenden Freitag aller Voraussicht nach grünes Licht geben. So enthält das sogenannte Zollkodexanpassungsgesetz zwar einige Änderungen bei der Gewinnermittlung nach § 13a Einkommensteuergesetz. Gleichzeitig wird in dem Artikelgesetz jedoch bekräftigt, dass sich die pauschale Gewinnerermittlung als Vereinfachungsregelung bewährt habe.
Auf der Tagesordnung stehen ferner die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014, die unter anderem dem Bestandsschutz für Biomasseanlagen dienen sollen. Beispielsweise wird klargestellt, dass Biomasseanlagen, die unter dem EEG 2012 in Betrieb genommen wurden, die Marktprämie beanspruchen können, wenn die installierte Leistung der Anlage 750 kW überschreitet oder keine Wärmenutzung im Sinne des EEG besteht. Direktvermarkter von Strom aus Biomasseanlagen bleiben damit weiterhin von der Mindestwärmenutzungspflicht befreit.
Schließlich können Landwirte mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf künftig bis zu zehn Tage eine Betriebshilfe in Anspruch nehmen, wenn sie aufgrund einer akuten Pflegesituation in der Familie ihr Unternehmen nicht weiterführen können.
Erneut auf der Tagesordnung der Länderkammer steht der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließungsantrag zur Dringlichkeit einer Novellierung der Düngeverordnung, der in den zuständigen Fachausschüssen jeweils eine knappe Mehrheit erhalten hat. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung zur Vorlage eines Verordnungsentwurfs aufgefordert. Gleichzeitig werden der Regierung Versäumnisse bei der Reduzierung der Gewässerbelastung durch Einträge aus der Landwirtschaft vorgehalten. AgE
(17.12.2014)