Mindestlohn benachteiligt Sonderkulturbetriebe

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden nach Einschätzung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) durch die Einführung des Mindestlohns gegenüber süd- und osteuropäischen Anbauregionen erheblich benachteiligt. Der Verband geht deshalb davon aus, dass weniger Arbeitsplätze für Saisonarbeitskräfte und der Verlust von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft mit den vor- und nachgelagerten Bereichen die Folgen sein werden.
BLHV-Präsident Werner Räpple erklärte bei der gestrigen Weihnachtspressefahrt des Verbandes, dass dann deutlich bessere Erlöse erforderlich seien, um beispielsweise die Produktion von Spargel oder Erdbeeren in der Region zu halten. „Dafür sind wir auch auf die Unterstützung von Verbrauchern und des Lebensmitteleinzelhandels angewiesen“, stellte Räpple klar.
Sorge bereitet ihm zufolge auch die zusätzliche Bürokratie wie zum Beispiel für die Dokumentation von Arbeitszeiten. Bislang stehe fest, dass der Beginn, die Dauer und das Ende der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und bei einer Kontrolle den Zollbeamten vorgelegt werden müssten.
Auch die Frage der Anrechenbarkeit von Kost und Logis auf den Lohn sei noch nicht befriedigend geklärt, sagte Räpple. Der BLHV fordere deshalb praxistaugliche Regelungen für die vorgeschriebenen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sowie zur Frage der Anrechenbarkeit von Kost und Logis. AgE (19.12.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl