Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Kontrolle der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen begründet die Regierung ihre Auffassung mit der Rechts- und Fachaufsicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der die FNR unterliege. Die Bewirtschaftung über den Bundeshaushalt im Rahmen einer Projektträgerschaft sei ein bewährtes Verfahren. Die Grünen hatten kritisiert, dass die FNR aus dem Agrarhaushalt finanziert werde und über ein Budget von 60 Mio Euro verfüge, jedoch nicht der parlamentarischen Kontrolle unterliege.
In der Antwort betont die Bundesregierung zudem, dass ihrer Einschätzung nach die Arbeit der FNR in Einklang mit dem EU-Recht stehe. Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen EU-Rechtswidrigkeit lägen nicht vor. Beihilferechtliche Grundlage für die Projektförderung der Fachagentur sei ein Genehmigungsschreiben der EU-Kommission vom April 2008. Die Bundesregierung bestätigt, dass die FNR mittlerweile die Umstrukturierung zu einer reinen Bundeskörperschaft eingeleitet habe.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der FNR im Jahr 2014 annähernd 82 Mio Euro zugewiesen wurden. Die Agentur habe die Mittel entsprechend den gesetzlichen Regelungen, den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und dem Förderprogramm nachwachsende Rohstoffe ausgegeben, so die Regierung. AgE
(30.12.2014)