Löwenanteil der Kartellamtsbußgelder im Ernährungsbereich

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Von den Bußgeldern in einer Gesamthöhe von 1,01 Mrd Euro, die das Bundeskartellamt im Jahr 2014 verhängt hat, entfiel der Löwenanteil auf den Ernährungsbereich. Seine Behörde habe mit den Verfahren gegen Zuckerhersteller, Bierbrauereien und Wurstherstellern im Vorjahr drei große, lang laufende Untersuchungen zu Ende gebracht, teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt kurz vor Weihnachten in seinem Jahresrückblick mit.
Wegen illegaler Preisabsprachen hatte die Behörde im Juli letzten Jahres Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 340 Mio Euro gegen 21 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Auf rund 280 Mio Euro beliefen sich die Bußgelder gegen drei große deutsche Zuckerunternehmen sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche wegen wettbewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen. Schließlich verhängten die Bonner Wettbewerbshüter wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier Geldbußen von insgesamt knapp 340 Mio Euro gegen mehr als zehn Brauereien und eine Reihe von persönlich Verantwortlichen.
Ausdrücklich hob Mundt den Stellenwert der im Herbst vorgelegten Sektoruntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel hervor. Die Studie belege eine hochkonzentrierte Marktstruktur in diesem Bereich. „Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz Gruppe mit den Lidl-Märkten und Kaufland stehen für rund 85 % des Marktes“, so der Behördenchef. Man habe aufgezeigt, wie die großen Handelsunternehmen ihre Strukturvorteile nutzten. Sektoruntersuchungen seien zu einem wichtigen Instrument des Bundeskartellamts geworden. Die vorliegende Untersuchung diene als wichtige Grundlage für die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht, etwa im derzeit laufenden Verfahren Edeka/Tengelmann. AgE (30.12.2014)
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