Am 1. Januar 2015 sind grundlegende Änderungen bei den EU-Direktzahlungen in Kraft getreten, die auf der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und den Beschlüssen zu deren nationaler Umsetzung beruhen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium erläutert, besteht das neue Direktzahlungssystem nunmehr aus einer Basisprämie, einer Greening-Zahlung, einer Junglandwirteförderung sowie einer zusätzlichen Zahlung für die ersten Hektare.
Durch die Umverteilung der EU-Mittel zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten verringern sich die Mittel geringfügig, die hierzulande für die Direktzahlungen im Förderzeitraum 2014 bis 2019 zur Verfügung stehen. Parallel dazu werden die im Bundesgebiet noch regional unterschiedlichen Prämien von zunächst 154 Euro/ha bis 191 Euro/ha bis 2019 schrittweise auf rund 175 Euro/ha angeglichen.
Zusätzlich zur Basisprämie werden rund 85 Euro/ha im Rahmen des Greening für konkrete Umweltleistungen gewährt. Das Greening erstreckt sich auf den Erhalt von Dauergrünlandflächen, die Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen sowie die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen auf 5 % des Ackerlandes.
Junglandwirte bis 40 Jahre erhalten ab 2015 auf Antrag für maximal fünf Jahre und 90 ha Landwirtschaftsfläche eine Zusatzförderung von etwa 44 Euro/ha. Schließlich bekommen alle Betriebe für die ersten 30 ha zusätzlich etwa 50 Euro/ha, für weitere 16 ha etwa 30 Euro/ha. AgE
(05.01.2015)