Die Bundesregierung drängt auf mehr Klarheit beim Schutz regionaler Herkünfte von Lebensmitteln in der Europäischen Union. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung, die Regelungen für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) sowie Produkte mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A.) in den gegenwärtigen Verhandlungen zwischen der EU und den USA über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu verteidigen, sagte der Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Jens Teschke, heute in der Bundespressekonferenz in Berlin.
Teschke trat damit Vorwürfen entgegen, Ressortchef Christian Schmidt gehe davon aus, dass die europäischen Regelungen in den TTIP-Verhandlungen zur Disposition gestellt werden. Anlass dafür gab eine Äußerung des Ministers im Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen, wird Schmidt in der jüngsten Ausgabe des Magazins zitiert.
Als bekennender Regionalist setze sich der Minister dafür ein, dass die bestehenden Label und Kennzeichen verlässlich und verständlich sind, so Teschke. Schmidt stehe ganz klar zum Prinzip der geschützten Herkunftskennzeichnung. Diese Kennzeichnung diene dem Schutz und der Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse.
Seinem Sprecher zufolge hat sich der Minister mit der Forderung an die EU-Kommission gewandt, im Bereich der regionalen Herkunftskennzeichnung einheitlich aufzutreten und Regelverstöße zu ahnden. Teschke verwies auf mehr als 2 000 regionale Label, Siegel und Auslobungen in der EU. Hier bedürfe es mehr Klarheit in den Kriterien, um damit für Akzeptanz auf amerikanischer Seite zu sorgen. AgE
(06.01.2015)