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Eine Neufassung der Verwaltungs- und Kontrollvorschriften für die Direktzahlungen in Deutschland hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. Die Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften löst die bisherige InVeKos-Verordnung ab.
Die Verordnung, die jetzt dem Bundesrat zugeleitet wurde, enthält neue Durchführungsvorschriften insbesondere zum Verfahren und der Kontrolle der neuen Regelungen, die mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossen wurden.
Vorgesehen ist eine Definition des Begriffs der landwirtschaftlichen Parzelle als den vom Betriebsinhaber in seinem Flächen- und Nutzungshinweis angegebenen Schlag. Als ökologische Vorrangfläche genutzte Ackerschläge, die aus Pufferstreifen, Feldrändern oder Streifen von beihilfefähigen Flächen an Waldrändern bestehen, bilden danach mit dem angrenzenden Ackerschlag eine Parzelle. Damit soll sichergestellt werden, dass die für die Basis-, Umverteilungs- und Junglandwirteprämie sowie für die Kleinerzeugerregelung geforderte Mindestparzellengröße für diese Teilflächen nicht verlangt wird. Enthalten sind in der Vorlage ferner unter anderem Vorschriften zu den aktiven Betriebsinhabern, zu notwendigen flächenbezogenen Angaben im Sammelantrag, zu Angaben bei der Beantragung der Junglandwirtezahlung sowie der Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung. AgE
(07.01.2015)