Copyright:
Noch unklar sind nach Einschätzung von Dr. Claudia Kriehn vom Thünen-Institut (TI) für Ländliche Räume die Auswirkungen, die die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für die Betriebe und Beschäftigten in der Landwirtschaft genau haben wird. Weder die Wirtschaftstheorie noch die politischen Einschätzungen oder erste praktische Erfahrungen mit Mindestlöhnen in anderen Branchen und Ländern erlaubten es, zuverlässige Aussagen für die Landwirtschaft abzuleiten, heißt es in einer Studie der Braunschweiger Wissenschaftlerin.
Laut Kriehn kann der Mindestlohn in der Landwirtschaft neben Lohnanpassungen und einem Anstieg der Arbeitskosten unter anderem zu Veränderungen der Zahl der Beschäftigten, der Einkommensverteilung bei den Beschäftigten, dem Preisniveau und der Wettbewerbsfähigkeit sowie zu sowohl legalen als auch illegalen Ausweichreaktionen der betroffenen Betriebe führen.
Die Wissenschaftlerin verweist auf eine insgesamt unzureichende Datenlage. Zwar stehe der Forschung auf betrieblicher Ebene mit den Ergebnissen der Testbetriebsbuchführung ein umfangreicher Datensatz zur Verfügung, den es in vergleichbarer Form für keine andere Branche gebe. Allerdings weise dieser einige Schwächen auf. So sei die Erfassung der Arbeitszeiten ungenau. Die Testbetriebe müssten Löhne nicht einzeln, sondern nur als Lohnsummen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche angeben. Damit sei eine genaue Identifizierung von Betrieben, die vom Mindestlohn betroffen seien, nicht möglich. Dies wäre jedoch Kriehn zufolge eine Grundvoraussetzung für Wirkungsanalysen. Vor diesem Hintergrund hält es die Thünen-Wissenschaftlerin für erforderlich, in zukünftigen Untersuchungen zu Mindestlöhnen in der Landwirtschaft eigene Daten zu erheben. AgE
(08.01.2015)