In einer Kleinstgeflügelhaltung bei Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist der hochpathogene Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen und amtlich bestätigt worden. Wie das Schweriner Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, kann deshalb das Aufstallgebot in den Risikogebieten nicht aufgehoben werden. Wir haben damit wieder einen Nachweis, dass das Virus in der Umwelt ist und ihm die Haltungsweise und die Größe eines Bestandes schlichtweg egal ist, stellte der Agrarminister des Bundeslandes, Dr. Till Backhaus, fest. Nach seinen Angaben war zunächst eine große Putenhaltung, dann ein Wildvogel, anschließend der Zoo in Rostock und nun ein kleiner Bestand betroffen. Wir werden nun in Ruhe über alle weiteren Schritte entscheiden, erklärte Backhaus.
Dem Landwirtschaftsministerium zufolge wurden in dem Ausbruchsbetrieb zwei Gänse, 27 Enten und 21 Hühner gehalten. Derzeit erfolge die Tötung der Tiere und die epidemiologischen Untersuchungen seien angelaufen. Weiterhin werde darum gebeten, unklare Krankheits- beziehungsweise Todesfälle bei Geflügel durch eine rasche Untersuchung auf Geflügelpest zu klären. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren. Es sei unbedingt darauf zu achten, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen erhielten, betonte das Agrarressort. Die Tiere sollten auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang hätten. AgE
(24.01.2015)