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Die EU hat eine Liste mit vorerst 77 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen verabschiedet, die in Zukunft nach Möglichkeit durch Alternativen ersetzt werden sollen. Wie die Europäische Kommission heute in einer Presseverlautbarung mitteilte, ist sie zur Aufstellung einer solchen Liste durch die 2009 verabschiedete Reform des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet.
Die Brüsseler Behörde unterstrich jedoch, dass die ausgewählten Stoffe nach wie vor sicher seien. Der Katalog dürfe weder als Verbotsliste noch für die Aufstellung einer Rangfolge der Substitutionskandidaten missbraucht werden. Sämtliche genannten Substanzen blieben erhältlich und würden als sicher betrachtet. Allerdings könnten sie ersetzt werden, wenn eine verlässliche Alternative zur Verfügung stehe. Die Zulassungszeiträume für Substitutionskandidaten seien auf sieben Jahre beschränkt. Allerdings würden die gegenwärtigen Perioden von dieser Regelung nicht betroffen.
Wie aus den einschlägigen EU-Vorschriften hervorgeht, gilt ein Wirkstoff unter anderem dann als Substitutionskandidat, wenn er bestimmte Kriterien hinsichtlich der Umweltbeständigkeit der Anreicherung im Körper und der Giftigkeit erfüllt. Weitere Kriterien sind beispielsweise, dass die als unkritisch betrachteten Aufnahmemengen pro Tag deutlich geringer sind als bei vergleichbaren Stoffen. AgE
(28.01.2015)