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Eine bessere Versorgung im ländlichen Raum erwartet die Bundesnetzagentur von der Versteigerung von Frequenzen für das mobile Breitband. Mit der gestrigen Veröffentlichung der Entscheidung zur Frequenzversteigerung hat die Behörde das Zulassungsverfahren für alle interessierten Unternehmen eröffnet.
Wie die Bundesnetzagentur erläuterte, können durch die Umstellung der Rundfunkausstrahlung auf DVB-T2 die Frequenzen im 700-MHz-Bereich im Umfang von zweimal 30 MHz ab 2017 schrittweise für das mobile Breitband genutzt werden. Diese Frequenzen ermöglichten mit relativ wenigen Funkstationen den Netzausbau insbesondere in Regionen, die bisher auf schnelles Internet verzichten müssten. Sie würden gemeinsam mit den Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz versteigert, deren Nutzungsrechte Ende 2016 auslaufen.
Zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung sieht die Entscheidung den Angaben zufolge vor, dass die bestehenden Netzbetreiber jeweils eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % der Haushalte bundesweit sicherstellen. Dabei sind Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor zu erreichen. Den Haushalten sollen im Wettbewerb der Anbieter in der Regel Übertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist die Versorgung mit mobilem Breitband entlang der Bundesautobahnen und der ICE-Strecken sicherzustellen. AgE
(02.02.2015)