Im Rahmen der Reform der EU-Ökoverordnung stehen Deutschland und die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Einführung eines speziellen, einheitlichen Schwellenwertes für Pflanzenschutzmittelrückstände in Bioprodukten skeptisch gegenüber. Das zeigte sich bei einer Aussprache diese Woche im Brüsseler Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL). Dabei hoben zahlreiche Delegationen hervor, man müsse den gesamten Herstellungsprozess betrachten, nicht nur das Endprodukt. Wichtig sei es, die Quellen der Kontamination bestimmen zu können.
Die Europäische Kommission hatte in ihrem Reformentwurf vorgeschlagen, dass Produkte, die zu hohe Pflanzenschutzmittelrückstände aufweisen, nicht mehr als Bioware verkauft werden dürfen. Als möglicher Obergrenze schwebt der Brüsseler Behörde dabei ein an Babynahrung angelehnter Wert von 0,01 mg/kg vor. Ferner halten zahlreiche Mitgliedstaaten die vorgesehene Möglichkeit für Entschädigungen, falls Bioware konventionell vermarktet werden muss, für keine gute Idee. Gewarnt wurde unter anderem vor zu viel Bürokratie.
Darüber hinaus sehen die Mitgliedstaaten mehrheitlich Probleme bezüglich der Kommissionsidee, von Drittstaaten grundsätzlich die Einhaltung der EU-Ökostandards zu verlangen. Zwar wurde die Logik, EU-Erzeuger nicht zu benachteiligen, begrüßt. Gleichzeitig wurde jedoch von verschiedenen Seiten angemahnt, man müsse die besonderen Bedingungen in Entwicklungsländern ausreichend berücksichtigen. AgE
(06.02.2015)