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Der Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel erschwert zunehmend die Nahversorgung auf dem Lande. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hervor. Danach kann in ländlichen Kreisen lediglich ein Drittel der Bevölkerung den nächsten Lebensmittelmarkt fußläufig in einer Entfernung von weniger als 1 000 m erreichen. Im Bundesschnitt liegt dieser Anteil bei mehr als der Hälfte.
Die mittlere Luftliniendistanz zu Supermärkten und Discountern liegt im ländlichen Raum mit rund 1 800 m rund 50 % höher als im gesamten Bundesgebiet, heißt es weiter. Drei Viertel der Einkaufs- und Versorgungswege werden auf dem Land mit dem Auto zurückgelegt. Bundesweit ist die Zahl der Verlaufsstellen im Lebensmitteleinzelhandel den Angaben zufolge in den letzten 50 Jahren um fast 75 % von 150 000 auf rund 38 600 zurückgegangen.
Ausdrücklich betont die Regierung die Bedeutung des mobilen Handels für die Versorgung insbesondere älterer Bevölkerungsgruppen in ländlichen Räumen. Dies gelte auch für sogenannte Bürgerläden oder genossenschaftliche Dorfläden. Allerdings müsse deren wirtschaftliche Tragfähigkeit jedes Jahr aufs Neue gesichert werden.
Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Antwort ihre Absicht, die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in eine Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung weiterzuentwickeln. Dabei gehe es auch um eine Verbesserung der Förderung der Nahversorgung. AgE
(12.02.2015)