Länder sollen über GVO-Anbauverbote entscheiden

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt setzt beim Ausstieg aus dem Gentechnikanbau auf eine regionale Lösung. Das geht aus dem Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes hervor, den sein Ressort jetzt vorgelegt hat.
Mit der Novelle soll die sogenannte Opt-out-Regelung der EU umgesetzt werden, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Anbau in der Gemeinschaft zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf ihrem Territorium ganz oder teilweise zu untersagen.
Die Zuständigkeit dafür sollen in Deutschland die Länder erhalten. Die Landesregierungen können während eines Zulassungsverfahrens durch Rechtsverordnung den GVO-Anbau verbieten oder beschränken und dafür unterschiedliche Gründe angeben. Diese reichen von umweltpolitischen und agrarpolitischen Zielen - wie dem Schutz der Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion - über die Vermeidung belastender sozioökonomischer Auswirkungen bis hin zur Wahrung sonstiger wichtiger Belange wie die Berufsausübungsfreiheit und das Eigentumsrecht der Flächeneigentümer.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) warf Schmidt vor, er steuere mit regionalen Gentechnikanbauverboten auf eine chaotische und kostspielige Situation zu. Die Länder hätten sich in der Vergangenheit wiederholt für eine bundesweite Ausstiegsregelung eingesetzt. AgE (25.02.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl