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Die Bundesnetzagentur hat gestern die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eröffnet. Sie folgt damit der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV), die das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen hat und die inzwischen in Kraft getreten ist. Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 15. April bei der Bundesnetzagentur abgeben. Für diesen Termin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 MW; die Höchstförderung beträgt 11,29 Cent pro Kilowattstunde. Die Bieter müssen Angaben und Unterlagen zu den Flächen beifügen, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen. Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe genannt wird, erhalten den Zuschlag, bis das maximale Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sprach von einem neuen Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien. Die Bezuschussung werde von einem administrativ festgelegten Satz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt. Das Pilotverfahren für Freiflächenanlagen diene der Erprobung, bevor ab spätestens 2017 auch für alle anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungsverfahren eingeführt werden sollen.
Für 2015 gilt weiterhin, dass Photovoltaikanlagen lediglich in einem Streifen von maximal 110 m entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen und versiegelten Flächen errichtet werden dürfen. Der Flächenbedarf wird auf rund 1 000 ha geschätzt. AgE
(26.02.2015)