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Die Europäische Kommission will im kommenden Jahr Rechtsvorschläge präsentieren, wie die Land- und Forstwirte konkret in die EU-Klimaschutzbemühungen bis 2030 eingebunden werden sollen. Das geht aus einer heute veröffentlichten Mitteilung hervor, in der die Brüsseler Behörde den Fahrplan zum Weltklimagipfel im Dezember in Paris skizziert. In einem Begleitpapier schreiben die Experten der Generaldirektion Klimaschutz, der Ansatz werde die Acker- und Grünlandbewirtschaftung einschließen und damit den Umfang der bisherigen Verpflichtungen erhöhen, damit die Wirkung insgesamt verbessert werde.
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im Oktober 2014 vereinbart, für Sektoren wie die Landwirtschaft, die nicht im Emissionshandelssystem (EHS) erfasst sind, für die Zeit nach 2020 nationale Ziele zur Treibhausgassenkung festzulegen. Der Europäische Rat verwies dabei ausdrücklich auf die vielfältigen Ziele im Bereich Landwirtschaft und Landnutzung, die durch ein geringeres Klimaschutzpotential gekennzeichnet sind, sowie die Tatsache, dass Kohärenz zwischen den Zielen der EU im Bereich der Ernährungssicherheit und des Klimaschutzes sicherzustellen ist. AgE
(27.02.2015)