Im langjährigen Streit mit Italien über die Umlage von Strafzahlungen wegen Überlieferungen der Milchquote ist der Europäischen Kommission der Geduldsfaden gerissen: Sie beschloss am Donnerstag, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu erheben. Die italienische Regierung hatte die fällige Superabgabe während des Zeitraums 1995/96 bis 2008/09 gegenüber Brüssel aus dem Staatssäckel beglichen, ohne die Gelder von den Erzeugern zurückzuverlangen. Laut Kommission handelt es sich um insgesamt 2,305 Mrd Euro.
Trotz wiederholter Aufforderungen hätten die italienischen Behörden eindeutig nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die geschuldete Abgabe von den betreffenden Erzeugern beziehungsweise Molkereien einzuziehen, monierte die Brüsseler Behörde. Schätzungsweise 1,343 Mrd Euro stünden noch aus. Dies untergrabe die Quotenregelung und verzerre den Wettbewerb gegenüber Erzeugern in anderen Mitgliedstaaten.
Die Kommission verwies auf eine Stellungnahme des italienischen Rechnungshofs, wonach die Verzögerungen bei der Eintreibung auch den italienischen Steuerzahlern gegenüber unfair seien. Die Befassung des EuGH ist die dritte und letzte Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Entscheiden die Luxemburger Richter im Sinne der Kommission, könnten Italien zusätzliche Strafen drohen. AgE
(02.03.2015)