Landwirte beim Flächenerwerb nicht automatisch privilegiert

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Ein Landwirt ist beim Flächenerwerb nur unter bestimmten Bedingungen gegenüber einem Nichtlandwirt privilegiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Flächen nicht im Zusammenhang mit seinem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss festgestellt, dass der Erwerber konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme eines neuen Betriebes verfolgen und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen haben muss. Erfolgt hingegen der Erwerb nur als Kapitalanlage oder auf Vorrat, ist der Landwirt einem Nichtlandwirt gleichzustellen und der Kauf kann nach dem Grundstückverkehrsgesetz untersagt werden.
In dem vorliegenden Fall hatte ein fränkischer Landwirt 2,7 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF) in Mecklenburg-Vorpommern erworben. Die Landgesellschaft hatte das Vorkaufsrecht zugunsten eines ortsansässigen Nebenerwerbslandwirts ausgeübt, der diese Flächen gepachtet hat. Der BGH hat nun in letzter Instanz die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten des Nebenerwerbslandwirts bestätigt.
Nach Auffassung der Karlsruher Richter fehlt in dem vorliegenden Fall ein sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und bisherigem Betrieb. Der bayerische Landwirt habe die Flächen für einen neuen Betrieb in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern erwerben wollen, ohne dass diese Pläne bereits hinreichend konkretisiert worden seien (Aktenzeichen BLw 4/13). AgE (16.03.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Risikorücklage
Rukwied widerspricht Özdemir
23.04.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht nachvollziehen, dass sich die Kosten einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf rund 1 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Laut DBV-Präsident Rukwied richtet sich der Finanzbedarf maßgeblich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung.
Vogelgrippe
Mehr US-Kühe infiziert
23.04.2024 — Die WHO und amerikanische Gesundheitsbehörden raten nun vom Konsum nicht pasteurisierter Milchprodukte ab. Aufgrund der möglichen Virusübertragung von Kuh zu Kuh sollen Tiertransporte in den USA minimiert werden. Da sich infizierte Tiere schnell erholen, sind keine Keulungen wie bei Geflügel erforderlich.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.

xs

sm

md

lg

xl