Eine Bundeskompensationsverordnung bleibt auf der politischen Tagesordnung. Überraschend hat sich die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) Ende vergangener Woche mit denkbar knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten einer bundeseinheitlichen Kompensationsregelung weiter auszuloten.
Sechs Länder und der Bund stimmten in der Sitzung dafür, die Option einer Bundeskompensationsverordnung offen zu halten. Die Befürworter waren Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Rheinland-Pfalz und Hamburg. Dagegen votierten Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bremen, Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Bayern, Brandenburg, Berlin und überraschend auch Niedersachsen enthielten sich.
Im Vorfeld war sowohl von Seiten der Länder als auch von Bundespolitikern scharfe Kritik an dem neuen Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine Bundeskompensationsverordnung geübt worden, die deutlich hinter dem Regierungsentwurf aus der letzten Legislaturperiode zurückbleibt. Dem Vernehmen nach hat auch das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Umweltressort signalisiert, dass es dessen Entwurf nicht mittrage und Nachbesserungen verlange. Ob eine Verordnung zustande kommt, hängt davon ab, inwieweit das Bundesumweltministerium den Bedenken Rechnung tragen wird und eine Ländermehrheit organisieren kann. Dazu sollen in den kommenden Wochen Gespräche geführt werden. AgE
(19.03.2015)