Die komplizierten Regelungen bei der Umsetzung des Mindestlohns beschäftigen zumindest einen Teil der Landwirtschaftsminister der Länder. Auf der Agrarministerkonferenz am vergangenen Freitag (20.3.) in Bad Homburg regten die Ressortchefs von Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Berlin und Hamburg in einer Protokollerklärung eine Zusammenführung von Mindestlohngesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz an. Ziel sei es, auf diese Weise möglicherweise den für landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmen entstandenen Mehraufwand an Aufzeichnungspflichten zu reduzieren. Die im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes vorgegebene Nachweispflicht für alle Mitarbeiter sei für die überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen sehr aufwendig, heißt es in der Erklärung. Die Aufzeichnungspflichten für Saisonarbeitskräfte und mitarbeitende Familienangehörige, die mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind, müssen auf den Prüfstand, forderte Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. Der CDU-Politiker betonte, es gehe dabei nicht um die Abschaffung des Mindestlohns. Ziel müsse es aber sein, die Beschäftigten in der Landwirtschaft angemessen zu entlohnen und gleichzeitig die derzeit bestehenden Aufzeichnungspflichten den Besonderheiten des Agrarsektors anzupassen. AgE
(23.03.2015)