Bundeskabinett verabschiedet Novelle zum Weingesetz

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Die Bundesregierung hat heute die Novelle zum Weingesetz auf den Weg gebracht. Mit dieser soll das ab 1. Januar 2016 geltende neue EU-Genehmigungssystems für Rebpflanzungen in nationales Recht umgesetzt werden. Im Kern geht es vor allem um Neuanpflanzungen, die nun unter bestimmten Voraussetzungen in ganz Deutschland zu ermöglichen sind. Ziel der Novelle ist es laut Agrarressort, das Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen von Reben so zu gestalten, dass auf ein drohendes Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Herkunftsschutz reagiert werden kann. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die EU-rechtlichen Gestaltungsspielräume nutze, um den Bundesländern Flexibilität zur Anpassung an regionale Strukturen zu ermöglichen.
Das Agrarressort macht von der Möglichkeit Gebrauch, dass Mitgliedstaaten im Fall eines erwiesenermaßen drohenden Überangebotes beziehungsweise einer Wertminderung von Weinen mit Herkunftsschutz national oder auf regionaler Ebene einen niedrigeren Satz als 1 % im Hinblick auf die jährlich mögliche Ausweitung der Rebfläche festlegen können. So sollen hierzulande bundesweit für die Jahre 2016 und 2017 Neuanpflanzungen von bis zu 0,5 % der derzeit bestockten Fläche möglich sein. Die Länder sollen unabhängig davon für bestimmte Anbaugebiete oder Landweingebiete Flächenbegrenzungen festsetzen können. „Mit der Novelle des Weingesetzes bringen wir eine praktikable Lösung auf den Weg, die den deutschen Weinmarkt nicht über die Maßen belastet“, unterstrich Schmidt.
Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hat allerdings bereits angekündigt, sich im Bundesrat dafür einsetzen zu wollen, die bundesweite Ausweitung von Rebflächen so gering wie möglich zu halten. Gegenüber AGRA-EUROPE erklärte eine Sprecherin des Mainzer Ministeriums, dass das Thema bei der Bundesratssitzung am 8. Mai auf der Tagesordnung stehen solle. Die Weinbauverbände in Rheinland-Pfalz, auf das mit etwa 64 200 ha rund 63 % der gesamten deutschen Rebfläche entfällt, drängen auf eine maximale Ausweitung von 0,1 % jährlich. AgE (26.03.2015)
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