Beihilfen-Veröffentlichung vom Bundestag beschlossen

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Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes, wonach die EU-Beihilfen für Landwirte bald wieder im Internet aufgeführt werden sollen, ist vom Bundestag heute gegen die Stimmen der Grünen angenommen worden. Dem Gesetz zufolge werden in Deutschland ab dem 31. Mai auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort veröffentlicht. Nur für Kleinerzeuger ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Sofern die erhaltenen Beihilfezahlungen 1 250 Euro nicht überschreiten, sollen die Begünstigten in anonymisierter Form mittels eines Codes in der Statistik geführt werden. Ebenfalls geplant ist die Angabe von Informationen zu den Beträgen, die die Beihilfeempfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr aus den einzelnen Fonds erhalten haben, sowie zu den damit finanzierten Maßnahmen.
Die geplante Gesetzesänderung macht die Überarbeitung bestehender und den Erlass neuer Durchführungsbestimmungen notwendig, insbesondere zur Durchführung der Schwellenwertregelung. Hierfür hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits die Zweite Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung an den Bundesrat geleitet. Mit der Neuregelung der Beihilfen-Veröffentlichung werden in Deutschland entsprechende Vorgaben der EU umgesetzt, die mit den Daten die Transparenz über die Verwendung ihrer Haushaltsmittel erhöhen sowie die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verbessern will. AgE (28.03.2015)
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