Die Bundesregierung will den verantwortungsvollen und zulassungskonformen Umgang mit Antibiotika in der Veterinärmedizin verbessern. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion ankündigt, will sie dazu noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung vorlegen.
Danach ist unter anderem vorgesehen, bei bestimmten oral zu verabreichenden Antibiotika die Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsinformation oder der Packungsbeilage vorzuschreiben. Zudem sollen die wesentlichen Vorgaben zur Anfertigung eines Antibiogramms aus den Antibiotika-Leitlinien der Bundestierärztekammer übernommen werden.
Darüber hinaus wird geprüft, ob von der Ermächtigung im Arzneimittelgesetz Gebrauch gemacht werden soll, dass bestimmte Arzneimittel künftig nur durch den Tierarzt selbst angewendet werden dürfen, wenn bei nicht fachgerechter Anwendung Gesundheitsgefährdungen drohen. Geprüft werden soll ferner ein Umwidmungsverbot für Arzneimittel, welche die zu den Reserveantibiotika zählenden Cephalosporine der dritten und vierten Generation sowie Makrolide oder Fluorchinolone enthalten.
Ausdrücklich weist die Regierung in ihrer Antwort darauf hin, dass die ebenfalls als Reserveantibiotika einzustufenden Carbapeneme nicht für die Anwendung bei Tieren zugelassen seien. Sie dürften lediglich im Rahmen der Umwidmungskaskade bei nicht lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden. AgE
(31.03.2015)