Zurückhaltend beurteilt der Deutsche Bauernverband (DBV) das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzespaket zum Fracking. In einer ersten Stellungnahme begrüßte der DBV die vorgesehene, sehr restriktive Handhabung der Fracking-Technologie sowie die strengen gesetzlichen Anforderungen.
Bei der Frage, ob und in welchem Umfang an einem Standort Fracking zugelassen werde, müssten aber Flächeneigentümer, Bewirtschafter sowie Träger der Belange der Land- und Forstwirtschaft umfassend beteiligt werden, mahnte der Bauernverband.
Im Vorfeld des heutigen Kabinettsentscheidung hatte sich der DBV eigenen Angaben zufolge insbesondere dafür eingesetzt, dass die jetzt gesetzlich normierte Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für jedes einzelne Fracking-Vorhaben festgeschrieben wird und nur nicht wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden dürfen.
Ein klares Verbot der Fracking-Technologie hätte sich der Naturschutzbund Deutschland (NABU) gewünscht. Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv für die Energiewende, erklärte der Umweltverband und kritisierte den Gesetzestext als gefährlich zweideutig. Während die Bundesregierung in den ersten Abschnitten noch Fracking für bestimmte Gebiete ausschließe, werde in den hinteren Paragraphen klar, dass Fracking doch erlaubt werden könne, und zwar durch eine demokratisch nicht legitimierte und höchst zweifelhafte Expertenkommission. Diese Ausnahmen von der Ausnahme dürften Bundestag und Bundesländer der Bundesregierung nicht durchgehen lassen, so der NABU. Zudem dürfe es keinen Automatismus für eine kommerzielle Förderung ab 2019 geben. AgE
(05.04.2015)