Renationalisierung von GVO-Vermarkungsverboten nicht ausgeschlossen

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Die Europäische Kommission plant offenbar eine Renationalisierung der Vermarktung von gentechnisch veränderten Futtermitteln. Entsprechende Informationen, die von Seiten der Behörde bislang unbestätigt blieben, kursieren diese Woche unter Brüsseler Marktbeobachtern. Danach könnte ein entsprechender Vorschlag bereits Mitte April vom Kollegium der Kommissare finalisiert werden, um anschließend den Weg durch Rat und Europaparlament anzutreten. Derzeit können transgene Futtermittelimporte, die nach EU-Recht zugelassen sind, innerhalb der Gemeinschaft frei gehandelt werden.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte Gentechnikkritikern im vergangenen Sommer versprochen, das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zur Einfuhr als Futter- und Lebensmittel auf den Prüfstand zu stellen. Die „Meinung der Mehrheit demokratisch gewählter Regierungen“ sollte nach Ansicht von Juncker zumindest dasselbe Gewicht erhalten wie wissenschaftlichen Gutachten. Worauf genau diese Formulierung hinauslaufen würde, hat Juncker bislang nicht präzisiert. Im derzeitigen Verfahren gilt ein Zulassungsantrag als abgelehnt, wenn sich eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dagegen ausspricht. Für eine qualifizierte Mehrheit sind derzeit 16 Mitgliedstaaten, die 65 % der EU-Bevölkerung auf sich vereinen, nötig; sie wird im Rahmen von GVO-Zulassungen regelmäßig verfehlt.
Junckers Vorgänger José Manuel Barroso hatte eine Renationalisierung der GVO-Vermarktungsentscheidungen mit Blick auf das Funktionieren des EU-Binnenmarkts immer abgelehnt. Auch Vertreter des Getreide- und Futtermittelhandels warnen vor Marktverwerfungen und weitaus größeren wirtschaftlichen Auswirkungen als die unlängst beschlossene Möglichkeit zum „Opt-out“ vom GVO-Anbau. AgE (07.04.2015)
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