Die Bundesregierung plant derzeit keine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um spezifische Anforderungen an die Haltung von Enten und Gänsen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin verweist die Regierung auf die allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnung, die auch für Wassergeflügel gelten.
Wie Regierung in ihrer Antwort weiter ausführt, ist das Rupfen am lebenden Tier gemäß Tierschutzgesetz bereits untersagt, so dass für eine gesonderte Regelung keine Notwendigkeit bestehe. Handlungsbedarf wird hingegen beim Transport gesehen. In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf eine gemeinsam mit Dänemark und den Niederlanden abgestimmte Stellungnahme, die Ende letzten Jahres der EU-Kommission übermittelt worden sei. Darin werde ausdrücklich die von den Grünen in der Anfrage angesprochene Problematik der Ventilation bei den Transporten sowie der Transportzeiten thematisiert.
Keinen belastbaren Daten liegen der Bundesregierung nach deren Angaben über Fehlbetäubungsraten bei der Wasserbadbetäubung im Rahmen der Schlachtung von Wassergeflügel vor. Die für die Überwachung zuständigen Länder hätten in jüngerer Zeit keine Probleme vermeldet. Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es derzeit keine wirtschaftlich tragfähige, flächendeckende Alternative zur Wasserbadbetäubung. AgE
(15.04.2015)