Veränderte Ammoniakberechnungsfaktoren nicht der Landwirtschaft anlasten

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor möglichen Fehlinterpretationen von Angaben über Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft. In einer Pressverlautbarung verwies der Verband heute auf eine statistische Anpassung der zugrundeliegenden Rechenfaktoren im Rahmen der Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie). Diese Anpassung führe zu höheren Werten, ohne dass dadurch eine Veränderung der tatsächlichen Emissionen aus der Landwirtschaft verbunden sei, stellte der DBV klar. Keinesfalls dürfe ein Wechsel der Berechnungsmethode für eine Einflussnahme auf aktuelle Gesetzgebungsvorhaben instrumentalisiert werden, etwa bei der Novelle der Düngeverordnung.
Kritisch äußerte sich der DBV zum Verfahren. So sei es nicht nachvollziehbar, „wenn zwölf Jahre nach Verabschiedung einer Richtlinie die Berechnungsgrundlagen für die in der Richtlinie festgelegten Ziele wesentlich und nachträglich verändert werden“. Auf dieser Basis ließen sich weder rechtliche Verschärfungen noch Vertragsverletzungsverfahren seriös begründen.
Die Bundesregierung solle sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die Ziel- und Referenzwerte für die nationalen Emissionsobergrenzen der NEC-Richtlinie mit einer einheitlichen Methodik zu berechnen, forderte der DBV. Darüber hinaus müsse die Regierung die auf internationaler Ebene festgelegten Emissionsfaktoren dahingehend überprüfen, ob sie überhaupt für Deutschland zutreffend seien. Gegebenenfalls seien sie durch realistische, den heimischen klimatischen Verhältnissen entsprechende Faktoren zu ersetzen. AgE (17.04.2015)
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