Die Europäische Kommission hat heute eine Reihe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hauptsächlich zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, handelt es sich um zehn Neuzulassungen für verschiedene Mais-, Soja-, Raps- und Baumwolllinien, die Erneuerung von sieben bereits erteilten Zulassungen für Mais-, Raps und Baumwollpflanzen sowie um die Einfuhrgenehmigung für zwei gentechnisch veränderte Nelken; diese Schnittblumen sind nicht zur Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln bestimmt.
Die Möglichkeit zum Anbau ist in keinem Fall erfasst. Die Zulassungsanträge befanden sich teilweise seit geraumer Zeit in der Warteschleife, obwohl das ordentliche Verfahren komplett durchlaufen war, also die Mitgliedstaaten nach erfolgter Sicherheitsbewertung zweimal ohne klares Ergebnis um ihre Meinung gefragt wurden. Vertreter der Agrar- und Futtermittelbranche hatten der Kommission in der Vergangenheit vorgeworfen, die Zulassung aus politischen Gründen zu verschleppen.
Die Kommission betonte, alle heute zugelassenen GVO seien nachweislich sicher. Für jedes der Produkte habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Risikobewertung vorgenommen. Die heute zugelassenen Produkte addierten sich zu 58 GVO, deren Verwendung in Futter- und Lebensmitteln bereits erlaubt sei; dabei handle es sich um Mais, Baumwolle, Sojabohnen, Ölraps und Zuckerrüben. AgE
(27.04.2015)