Hochwasserschutz benötigt 20 000 Hektar

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Für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms werden etwa 20 000 ha gebraucht, wovon ein Großteil auf landwirtschaftliche Nutzflächen entfallen dürfte. Davon gehen zumindest Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt aus. Wie die beiden Ressortchefs heute vor Journalisten in Berlin erläuterten, handelt es sich allein bei den betroffenen Flächen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, die sich derzeit noch im Besitz der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) befinden, um 4 000 ha bis 6 000 ha. Die Minister kündigten an, beim Deichrückbau vor allem auf Flächenkauf zu setzen, während bei der Anlage von Polderflächen ein Ausgleich für die Nutzungseinschränkungen angestrebt wird.
Laut Hendricks und Schmidt starten in diesem Jahr unter dem Nationalen Programm die Arbeiten an fünf Deichrückverlegungen, vor allem an Rhein und Elbe, sowie zehn Polderprojekte. Diese sollen in etwa sechs Jahren abgeschlossen sein. Insgesamt konzentrieren sich die überregionalen Projekte auf die Flussgebiete Rhein, Elbe und Donau, sowie in geringerem Maße auch auf Weser und Oder. Der Planungshorizont beträgt 20 Jahre. Der Bund will in den nächsten Jahren mehr als 300 Mio Euro für den natürlichen und technischen Hochwasserschutz zur Verfügung stellen. Für den Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sind dieses Jahr 20 Mio Euro eingeplant. Bis 2018 werden im Rahmen des Investitionspakets 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel von 100 Mio Euro jährlich bereitgestellt. AgE (01.05.2015)
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