EU-Kommission kündigt Klarstellung zu Dauergrünland an

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Die EU-Kommission reagiert auf die anhaltende Kritik an der Definition von Dauergrünland. Wie Agrarkommissar Phil HOGAN beim Treffen der Landwirtschaftsminister am Montag in Brüssel ankündigte, soll der Anbau von Leguminosen wie Alfalfa nach fünf Jahren ausdrücklich nicht zur automatischen Umwandlung der entsprechenden Fläche in Dauergrünland führen. Dies soll ebenso für Brachland gelten, das als ökologische Vorrangfläche deklariert wurde sowie für Flächen, die einer Agrarumweltmaßnahme unterliegen.
Hogan sagte zu, die Kommission werde umgehend einen entsprechenden Auslegungshinweis verabschieden, um Bedenken gerade auch deutscher Landwirte Rechnung zu tragen. Gleichzeitig will der Ire mehr Flexibilität bei der Berechnung von ökologischen Vorrangflächen gewähren; unter anderem sollen Hecken und Waldstreifen mit Unterbrechungen von bis zu vier Metern als Einheit anerkannt werden. Die neuen Regeln sollen noch für das Antragsjahr 2015 greifen.
Unterdessen verabschiedeten die europäischen Landwirtschaftsminister eine Stellungnahme zum Bürokratieabbau. Darin begrüßt der Rat die angekündigte Vereinfachungsinitiative der Kommission und drängt auf ein rasches Angehen der dringlichsten Maßnahmen, darunter die Überarbeitung von Detailregeln und Leitlinien. AgE (13.05.2015)
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