Bundestag verschiebt Novelle des Bundesjagdgesetzes

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Überraschend ist die für heute im Bundestag vorgesehene zweite und dritte Lesung der Novelle des Bundesjagdgesetzes abgesetzt worden. Es gehe darum, weitergehende gesetzliche Anpassungen vorzunehmen als bislang vorgesehen, hieß es zur Begründung. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf dafür ausgesprochen, zusätzlich ein Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd in die Neuregelung aufzunehmen.
Offenbar wird ferner daran gedacht, auch die anstehende Neufassung des Bundeswaldgesetzes in das Gesetzespaket zu packen. In deren Mittelpunkt stehen kartellrechtliche Änderungen, um den wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die baden-württembergischen Organisations- und Vermarktungsstrukturen im Forstbereich Rechnung zu tragen.
Zuletzt war Kritik an der schleppenden Ressortabstimmung laut geworden. Sollte die Neuregelung in Form eines Änderungsantrages zum Bundesjagdgesetz beschlossen, würde dem Bundesrat die Gelegenheit zur Stellungnahme verwehrt. Dann könnte die Länderkammer im zweiten Durchgang nur noch dem Gesetz zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes lediglich eine Regelungslücke schließen werden, die durch die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie aufgetreten ist. Verordnungsermächtigungen, die im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie geschaffen wurden, haben der Regierung zufolge bisher nur teilweise Erzeugnisse von unter Schutz stehenden Arten einbezogen. In Zukunft sollen Besitz- und Handelsverbote jagdbarer Arten ermöglicht werden. AgE (22.05.2015)
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