Bund bietet Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen bis 2028 an

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In den festgefahrenen Streit um die Weiternutzung von Kleingruppenhaltungen von Legehennen kommt möglicherweise Bewegung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium schlägt eine Übergangsfrist für bestehende Betriebe bis Ende 2028 vor. In Ausnahmefällen sollen Anlagen bis 2030 weitergeführt werden dürfen.
Den Anstoß für eine erneute Diskussion hat ein von Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachter Entschließungsantrag gegeben. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Verordnung mit den damals geforderten Übergangsfristen in Kraft zu setzen. Sollten die Länder auf das Angebot des Bundes eingehen, könnte eine seit beinahe fünf Jahren andauernde Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern beendet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2010 die damals geltenden Vorschriften zur Kleingruppenhaltung aus formalen Gründen beanstandet und die Bundesregierung aufgefordert, eine Neuregelung vorzunehmen. Die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte sich für den Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung entschieden, wollte den bestehenden Betrieben aber eine Übergangsfrist bis 2035 einräumen. Der Bundesrat verlangte demgegenüber, dass vorhandene Anlagen lediglich bis Ende 2023 und in Ausnahmen bis 2025 weiter genutzt werden dürften. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium war dieser Zeitraum zu lang. Das Ressort hat die unter dieser Maßgabe von der Länderkammer Anfang März 2012 beschlossene Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bis heute nicht umgesetzt. AgE (28.05.2015)
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