Für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Jagdrechts hat sich der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, ausgesprochen. Dies müsse jedoch auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen und nicht auf der Grundlage von ideologischen Wertvorstellungen, sagte Bleser auf der Jahreshauptversammlung des Bundes Deutscher Berufsjäger heute in Bad Bertrich. Eine klare Absage erteilte der CDU-Politiker dabei einer Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten: Tiere aus dem Jagdrecht zu nehmen, ist keine geeignete Maßnahme zum Schutz und zum Erhalt der Wildbestände und ihrer Lebensgrundlagen.
Bei der vorgesehenen Novelle des Bundesjagdgesetzes geht es laut Bleser in erster Linie um eine Neuregelung der Jagdmunition. Ziel sei eine Minimierung des Bleieintrages in den Wildkörper und in die Umwelt bei gleichzeitiger Wahrung der Anforderungen an eine zuverlässige Tötungswirkung. Darüber hinaus sei vorgesehen, die Anforderungen an die Jägerausbildung und die Jägerprüfung zu überarbeiten. Gefordert werde künftig zudem ein Schießnachweis, der bei Gesellschaftsjagden vorzulegen sei.
Ausdrücklich lobte Bleser die wichtige Rolle der Jäger im Naturschutz. Sie seien sachkundig und hätten die Möglichkeit, im Rahmen der Hegepflicht gemeinsam mit dem Grundeigentümer bestandserhaltende Maßnahmen schnell und flexibel umzusetzen. Die Natur zu schützen und zu pflegen bedeute daher nicht zwangsläufig, die Jagd zu verbieten oder einzuschränken. Oft ist das Gegenteil der Fall, betonte der Staatssekretär. AgE
(03.06.2015)