Staatssekretäre verhandeln über Fristen für Kleingruppenhaltung

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Unter Leitung des Staatssekretärs im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Robert Kloos, beraten heute in Berlin die für den Tierschutz zuständigen Staatssekretäre und Amtschefs von Bund und Ländern erstmalig über eine Abstimmung ihrer Tierschutzaktivitäten. Ressortchef Christian Schmidt hatte auf der diesjährigen Frühjahreskonferenz der Agrarminister in Bad Homburg die Einrichtung eines „Koordinierungsausschusses Tierwohl von Bund und Ländern“ auf Staatssekretärsebene vorgeschlagen. Ziel ist es, die politischen Initiativen im Bereich des Tierwohls miteinander zu verzahnen.
Ein Schwerpunkt der Beratungen wird laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Frage der Kleingruppenhaltung von Legehennen sein. Das Ressort hat im Vorfeld eine Übergangsfrist für bestehende Betriebe bis Ende 2028 ins Gespräch gebracht. In Ausnahmefällen sollen die Anlagen bis 2030 weitergeführt werden dürfen. Die Länder fordern bislang den Ausstieg bis 2023, in Ausnahmefällen bis 2025. Schmidt bezeichnete die Kleingruppenhaltung als Auslaufmodell. Die Fristen für das Auslaufen müssten verfassungsrechtlich abgesichert sein.
Ein weiteres Thema des Staatssekretärsausschuss sollen die Forschungsaktivitäten von Bund und Ländern sein, insbesondere beim Tierschutz in der Schweinehaltung. Dabei soll es auch um die Frage gehen, wie Forschungsergebnisse möglichst rasch bundesweit in die betriebliche Praxis umgesetzt werden können. AgE (12.06.2015)
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