Bußgelder wegen Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel verhängt

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Das Bundeskartellamt hat einen Großteil seiner Kartellverfahren gegen Hersteller- und Handelsunternehmen wegen verbotener Ladenpreisbindung bei bekannten Markenprodukten aus den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte abgeschlossen. Wie die Bonner Behörde gestern mitteilte, wurden dabei bislang Bußgeldbescheide gegen sieben Handelsunternehmen und vier Markenhersteller von insgesamt 151,6 Mio Euro erlassen.
Laut Kartellamt sind alle Bescheide im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erlassen worden; sie seien größtenteils rechtkräftig. Während die Ermittlungen in den Warengruppen Tiernahrung und Körperpflegeprodukte damit abgeschlossen seien, würden die verbleibenden Verfahren in den Bereichen Süßwaren, Kaffee und Bier in den kommenden Monaten beendet.
In Gang gekommen war der als „Vertikalfall“ bezeichnete Verfahrenskomplex dem Bundeskartellamt zufolge mit Durchsuchungen an 15 Standorten im Januar 2010 aufgrund von Hinweisen aus horizontalen Kartellverfahren in den Bereichen Kaffee und Süßwaren. „Im Lebensmitteleinzelhandel gilt, wie in jeder anderen Branche auch, dass Händler und Hersteller grundsätzlich nicht zu Lasten der Endverbraucher Vereinbarungen über die Ladenpreise treffen dürfen“, stellte Kartellamtschef Andreas Mundt dazu klar. Hersteller dürften keinen Druck auf die Händler ausüben oder monetäre Anreize gewähren, um bestimmte Endverkaufspreise sicherzustellen. Laut Mundt wurden ausschließlich solche Handlungen sanktioniert, die eine deutliche Wettbewerbsbeschränkung und einen klaren Kartellrechtsverstoß darstellten.
Auf Handelsseite wurden in dem Vertikalfall bislang Bußgeldbescheide unter anderem gegen Edeka, REWE, Kaufland, Metro, Aldi, Fressnapf und das „Das Futterhaus“ verhängt. Unter den Markenherstellern erhielten die Haribo-Rechtsnachfolgerfirma Edmund Münster sowie die Unternehmen Johnson & Johnson, Alfred Ritter und Dr. Kurt Wolff Bußgeldbescheide. AgE (23.06.2015)
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