Nordrhein-Westfalen will Bundestierschutzgesetz ändern

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung drückt beim angestrebten Tötungsverbot für männliche Eintagsküken aufs Tempo. Das Kabinett hat gestern nach Angaben des Düsseldorfer Agrarressorts eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund aus rein ökonomischen Gründen über eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes untersagt werden soll. Ende Januar 2015 hatte das Verwaltungsgericht in Minden entschieden, dass ein Erlass von Landwirtschaftsminister Johannes Remmel zum Tötungsverbot von Eintagsküken unzulässig ist, da es im Bundestierschutzgesetz dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.
"Tiere sind keine Abfallprodukte", stellte Remmel nach der Kabinettssitzung klar. Es dürfe nicht sein, dass jährlich aus reinen Kostengründen 50 Millionen Eintagsküken in Deutschland getötet würden. Seit Jahren habe der Tierschutz Verfassungsrang, doch der zuständige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt entziehe sich weiterhin seiner Verantwortung und spiele auf Zeit. „Diesem taktischen Spielchen zu Lasten des Tierwohls wollen wir mit unserem Bundesratsantrag ein Ende setzen", erklärte Remmel.
Der Düsseldorfer Agrarressortchef wirft Schmidt vor, sich hinter wohlklingenden Absichtsbekundungen und Forschungsvorhaben zu verstecken. Er sei damit nicht mehr als ein „Ankündigungsminister ohne Substanz“. Es sei jedoch die Aufgabe des Bundesgesetzgebers, für eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz zu sorgen, damit die Länder das Tötungsverbot wirkungsvoll umsetzen könnten. Remmel kündigte an, das Nordrhein-Westfalen den diesbezüglichen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause in den Bundesrat einbringen werde. AgE (28.06.2015)
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