Landwirtschaft muss von Erleichterungen beim Mindestlohn profitieren

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Eine Klarstellung zu den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigten Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn haben die Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Joachim Rukwied und Martin Empl, eingefordert. Andernfalls, so Rukwied und Empl in einem Schreiben an die Ministerin, komme möglicherweise die Agrarbranche nicht in den Genuss der Verbesserungen.
Die beiden Präsidenten begründen dies mit der gegenwärtigen Rechtsauffassung des Arbeitsministeriums. Derzufolge unterliegen die Landwirtschaft und der Gartenbau nicht den Regelungen des Mindestlohngesetzes, solange der für allgemeinverbindlich erklärte Mindestentgelttarifvertrag läuft; das wäre bis Ende 2017.
Rukwied und Empl regen daher eine praxisgerechte Lösung auf dem Verordnungswege an. Ziel müsse es sein, die in der Landwirtschaft und im Gartenbau ständig Beschäftigten in einer eigenen Verordnung von den Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten zu befreien.
Demgegenüber geht die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Marlene Mortler, allerdings davon aus, dass die von Nahles angekündigte Absenkung der allgemeinen Lohngrenze bei den Dokumentationsgrenzen auf monatlich 2 000 Euro nicht nur für Arbeitnehmer gilt, die dem Mindestlohngesetz unterfallen, sondern für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft. Darüber hinaus vertritt die CSU-Politikerin die Einschätzung, dass die Landwirtschaft ebenfalls vollumfänglich von der vorgesehenen Herausnahme von auf dem Hof arbeitenden Familienangehörigen aus der Dokumentationspflicht profitieren wird. Laut DBV gilt dies allerdings nur dann, wenn die mitarbeitenden Familienangehörigen zumindest 8,50 Euro pro Stunde bekommen. AgE (02.07.2015)
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