Glyphosateinsatz im öffentlichen Raum eingeschränkt

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Hessen und Rheinland-Pfalz haben den Glyphosateinsatz auf öffentlichen Flächen, also außerhalb von land- und forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Arealen, jetzt unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Beide Bundesländer reagierten damit nach Angaben der jeweiligen Landwirtschaftsministerien auf jüngste Untersuchungsbefunde zu Glyphosat in Muttermilch, die die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vergangene Woche vorgelegt hatte. Durch diese verdichteten sich die Hinweise auf eine gesundheitsschädigende Wirkung von Glyphosat. Zuvor habe bereits die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Wirkstoff als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.
Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken erklärte, Glyphosat werde gerade im privaten Bereich und auf öffentlichen Flächen oft viel zu sorglos eingesetzt und lande dann in der Kanalisation. Viele Menschen seien sich über die Risiken gar nicht bewusst. Dabei seien Alternativen wie das Abflammen oder Ausreißen von Unkraut leicht umsetzbar.
Höfkens Amtskollegin im hessischen Agrarressort, Priska Hinz, betonte, mit dem jetzt erteilten Genehmigungsvorbehalt sei der Handlungsspielraum des Landes ausgereizt. Für weitergehende Einschränkungen oder gar ein komplettes Verbot von Glyphosat seien der Bund oder die EU zuständig. AgE (03.07.2015)
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