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Der Bundesrat räumt diese Woche einen beträchtlichen Teil der anstehenden Rechtsetzungsvorhaben ab. In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause befasst sich die Länderkammer am Freitag in ihrer mehr als 60 Punkte umfassenden Tagesordnung dabei auch mit einer Reihe von Vorlagen aus dem Agrarbereich.
Zustimmung haben die Ausschüsse zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung empfohlen, die Regelungen zum Schutzes Dauergrünlands vorsieht. Auch die Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Abschaffung des Systems der fakultativen Etikettierung von Rindfleisch dürfte den Bundesrat passieren. Grünes Licht wird er ferner für die Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut bestimmter Arten geben, mit der bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Weizen-, Gersten-, Hafer- und Maissaatgut zugelassen werden sollen. Auch der Novelle des Weingesetzes wird der Bundesrat zustimmen.
Zwei Anträge des Landes Schleswig-Holstein wird sich die Länderkammer zu eigen machen. Der gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eingebrachte Gesetzentwurf für ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland wird aller Voraussicht nach beim Bundestag eingebracht. Zudem wird der Bundesrat eine von Schleswig-Holstein eingebrachte Entschließung der Lebensmittelkontrollpersonalverordnung fassen.
Schließlich wird am kommenden Freitag die von den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung eingebrachte Initiative zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorgestellt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Entwurf soll sicherstellen, dass bei der Umsetzung der europäischen Opt-out-Richtlinie ausschließlich bundesweite Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zum Tragen kommen. AgE
(07.07.2015)