Eine Ausnahmeregelung für die Nutzung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen fordert der Deutsche Bauernverband (DBV). Er begründet dies mit dem knappen Futterangebot für die Nutztiere infolge der anhaltenden Trockenheit und dem extrem geringen Grünlandaufwuchs in weiten Teilen Deutschlands.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken wies in einem Schreiben an das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium darauf hin, dass in vielen Regionen in diesem Frühjahr die Niederschläge nur bei 10 % bis 15 % der sonst üblichen Menge gelegen hätten. Die Landwirte hätten deshalb deutlich unterdurchschnittliche Erträge geerntet, insbesondere beim Grünland. Zudem sei die Futterqualität durch hohe Rohfasergehalte und niedrige Energiekonzentrationen erheblich verschlechtert.
Laut Krüsken suchen die Futterbaubetriebe derzeit dringend nach kurzfristig umsetzbaren Möglichkeiten, ihre Futtervorräte ausreichend füllen und zusätzliche Flächen durch Beweidung nutzen zu können. Durch eine Nutzung der Vorrangflächen sei zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentliche Beeinträchtigung des Natur- und Artenschutzes zu befürchten, stellte Krüsken klar.
Unterdessen wurde bekannt, dass Bayern das Anliegen aufgreifen wird. Der Freistaat wird bei der Bundesratssitzung am kommenden Freitag einen Plenarantrag zur Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung einbringen. Danach sollen es die Länder zulassen können, dass ab dem 1. Juli des jeweiligen Jahres in Gebieten, in denen auf Grund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere ungünstiger Witterungsereignisse, nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht, der Aufwuchs durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt wird. AgE
(08.07.2015)