Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Grundsatz begrüßt. Damit hätten die familiengeführten bäuerlichen Betriebe jetzt ein wenig mehr Planungssicherheit für die Generationennachfolge, erklärte der DBV anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses. Positiv sei insbesondere der vorgesehene Verzicht auf eine rückwirkende Änderung der geltenden Verschonungsregelungen zu beurteilen.
Nachbesserungsbedarf sieht der Bauernverband bei der so genannten Lohnsummenprüfung. Bislang müssen Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten nicht nachweisen, dass sie die Auflagen für die Lohnsumme als Voraussetzung für die Befreiung von der Erbschaftsteuer einhalten. Diese Grenze soll auf Betriebe mit bis zu drei Mitarbeitern sinken.
Dem DBV zufolge führt die abgesenkte Beschäftigtengrenze zu einem höheren Bürokratieaufwand für kleinere und mittlere Betriebe. Erforderlich sei eine deutliche Anhebung auf sieben bis zehn Beschäftigte. Positiv wertet der Verband indes, dass Auszubildende, langzeiterkrankte Arbeitnehmer sowie nach wie vor Saison- und Leiharbeitskräfte bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung orientiert sich eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Danach soll an dem Prinzip festgehalten werden, dass betriebliches Vermögen von der Erbschaftsteuer befreit ist, wenn der Betrieb weitergeführt wird und Beschäftigung sichert. AgE
(12.07.2015)