Vermarktung heterogener Sortenkreuzungen wird versuchsweise erlaubt

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Die rechtliche Voraussetzung für eine Beteiligung Deutschlands an einem von der EU initiierten Versuch, bei dem die Vermarktung von Populationen als Saatgut ermöglicht werden soll, die ansonsten am Zulassungsverfahren scheitern würden, ist jetzt gegeben. Der Bundesrat stimmte heute der vom Bundeslandwirtschaftsministerium hierzu vorgelegten Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut bestimmter Arten zu. Diese erlaubt Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Weizen-, Gersten-, Hafer- und Maissaatgut. Dies betrifft genetisch heterogene Sortenkreuzungen. Die Verordnung gilt bis Ende 2018.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass sich die Vermarktung von Populationen im Rahmen dieser Ausnahmeregelung zunächst auf zwei bis drei Saatgutfirmen beschränken wird. Es beziffert die von den Züchtern zu tragenden Kosten für die Zulassung auf 30 Euro bis 50 Euro je Population. Die Verordnung beschränkt das jeweilige Saatgutaufkommen auf maximal 0,1 % der Menge, die an Saatgut derselben Art in einem Anbaujahr im gesamten Bundesgebiet ausgesät wird. Das Bundesortenamt wird dazu jede festgesetzte Höchstmenge im Blatt für Sortenwesen veröffentlichen.Es wird mit den zugelassenen Populationen vergleichende Feldversuche durchführen.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sieht den Versuch kritisch. Er befürchtet, dass die nach seiner Ansicht gut funktionierende Saatgutregulierung ausgehöhlt wird. Außerdem sieht der BDP die Gefahr der Verbrauchertäuschung und die Möglichkeit der Entwicklung eines Parallelmarktes. AgE (13.07.2015)
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