Futtermittelrecht soll modernisiert werden

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Futtermittelrechts, mit dem insbesondere die Sicherstellung der Futtermittelsicherheit bei Geschäften über moderne Kommunikationswege gesichert und verstetigt werden soll. Die 14. Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen, die dem Bundesrat zugeleitet wurde, schafft nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums konkret die Möglichkeit, Kennzeichnungsverstöße in Fällen, in denen ein Futtermittel durch Fernkommunikationsmittel zum Verkauf angeboten wird, als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können.
Darüber hinaus beinhaltet die Änderungsverordnung eine Entfristung der 50. Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung, die im März als Dringlichkeitserlass rechtskräftig wurde. Sie dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass aus dem Ausland stammende Futtermittelerzeugnisse nur über dafür zertifizierte Eingangsorte in das Inland verbracht werden dürfen. Die entsprechenden Regelungen galten bisher nur befristet im Rahmen der Dringlichkeitsverordnung und sollen nun mit Zustimmung der Länderkammer entfristet werden. AgE (14.07.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl